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Serie "Verklag mich doch! ↦ Trauer ist nicht genug — Staffel 4 Folge 14 (2013)"

Titel
Verklag mich doch! ↦ Trauer ist nicht genug — Staffel 4 Folge 14 (2013)
 
Erweitere Beschreibung
Nach dem Tod ihres Ehemannes Roland Heilmann erfährt die 42-jährige Witwe Barbara Heymann, dass sie laut Testament Alleinerbin ist - Rolands Tochter Juliane Dornfeld wurde enterbt und erhält nur den Pflichtteil. Juliane, die ihrer Stiefmutter vorwirft, eine Versorgungsehe geführt und ihren Vater manipuliert zu haben, versucht mit allen Mitteln, das Testament anzufechten und die Ehe posthum annullieren zu lassen. Sie stiehlt die Krankenakte des Vaters, um Beweise für dessen angebliche Geschäftsunfähigkeit zu vernichten, und denunziert Barbara bei der Rentenkasse. Barbaras Konto wird eingefroren, die Witwenrente zunächst verweigert. Julianes Ehemann Felix, der das Vorgehen seiner Frau ablehnt, übergibt Barbara schließlich die gestohlene Akte und trennt sich von Juliane. Mit der zurückgegebenen Akte kann Barbara beweisen, dass keine Versorgungsehe vorlag und Roland bei Testamentserstellung voll geschäftsfähig war. Die Testamentsanfechtung scheitert, Barbara erhält Witwenrente und Erbschein. Juliane wird wegen Diebstahls und versuchter Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 12.000 EUR verurteilt.
Altersbeschränkung
12
Genres
Serie
Gesellschaft
Recht
Jahr
2013
Staffel
4
Folge
14
Dauer
eine Stunde 5 Minuten
Länder
Deutschland
Sendungen Alte Sendungen auflisten
Reihe
Verklag mich doch! (Insgesamt 442 Titel)